Modellhubschrauberclub Libelle e.V.

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Aufnahmeantrag


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Einfach den Aufnahmentrag ausfüllen, unterschreiben und per Post (Adresse ist im Impressum zu finden) oder eingescannt an

vorstand(at)mhc-libelle.de

senden.

Wichtiger Hinweis


UPDATE: Die Brücke der L301 über die A10 ist wieder aufgebaut. Damit kann die, in der Anfahrtbeschreibung hinterlegte Strecke, wieder genutzt werden.

Seit Ende 2015 ist der Zugang zum Flugplatz nur noch über die alternative Route möglich! Details siehe:

> Anfahrtbeschreibung <

News Ticker


Die neuen Drohnenverordnung ist am 7. April 2017 in Kraft getreten. Für einzelne Bereiche wie die Kennzeichnungspflicht gibt es eine Übergangsfrist von 6 Monaten. Alle Details finden sich auf der Website des BMVI zur Drohnenverordnung und auch zusammengefasst im Flyer:

Flyer Drohnenverordnung

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